Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
ZEISE CODES ist bemüht, diese Webseite im Einklang mit den geltenden Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu machen.
Grundlage sind insbesondere die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)1 sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2)2.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die aktuell erreichbaren Inhalte unter zeise.codes, soweit sie im Verantwortungsbereich von ZEISE CODES liegen.
Inhalte externer Anbieter, verlinkte Drittseiten oder eingebettete Fremdinhalte können von dieser Erklärung ausgenommen sein.
2. Stand der Vereinbarkeit
Diese Webseite ist derzeit teilweise barrierefrei. Zahlreiche Bereiche sind bereits zugänglich gestaltet, einzelne Inhalte erfüllen die Anforderungen jedoch noch nicht vollständig.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beheben.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit können unter anderem folgende Einschränkungen bestehen:
- Bei Linienvisualisierungen (rote Linienführung mit Start-/Zielpunkten, Abzweigen und Zusammenführungen) ist die räumliche Struktur nicht in allen Fällen als gleichwertige Textalternative vorhanden.
- Die semantische Beziehung zwischen Stationen und Verbindungssegmenten (z. B. welcher Ast auf welchen Ast zurückführt) ist für Screenreader derzeit nicht vollständig strukturiert auslesbar.
- Vereinzelte visuelle Unterscheidungen (z. B. Farb-/Kursivmarkierung einzelner Stationen) können ohne zusätzliche textliche Kennzeichnung nicht für alle Nutzungsarten gleichwertig wahrnehmbar sein.
- In Einzelfällen kann die Tastaturbedienung oder Screenreader-Ausgabe noch verbessert werden.
4. Maßnahmen zur Verbesserung
- Laufende technische und redaktionelle Prüfung auf Barrierefreiheitskriterien.
- Priorisierte Nachbesserung von Seiten mit hoher Nutzung.
- Schrittweise Überarbeitung älterer Inhalte.
- Ergänzung strukturierter Textalternativen für Linienverläufe (inklusive Start-/Zielstation, Astwechsel und Zusammenführungslogik).
- Erweiterung der semantischen Auszeichnung, damit Linienrelationen neben der visuellen Darstellung auch programmatisch nachvollziehbar sind.
5. Feedback und Kontakt
Hinweise zu Barrieren sind willkommen.
Für Rückmeldungen steht die Kontaktseite zur Verfügung.
Hilfreich sind Angaben zur betroffenen URL, zum verwendeten Endgerät sowie eine kurze Beschreibung der Herausforderung.
6. Schlichtungsverfahren
Wenn auf eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, kann die zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle einbezogen werden.
Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten zum barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten.
7. Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17. April 2026 aktualisiert.
Einzelnachweise
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (öffnet in neuem Tab) ↩
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) (öffnet in neuem Tab) ↩